Ich arbeite sowohl mit Erwachsenen wie auch mit Jugendlichen und Kindern. Im letzten Jahr merke ich eine verstärkte Nachfrage von jüngeren Klient:innen. Als Mitglied im ÖBVP kenne ich das „Mental Health Jugendvolksbegehren“, das die Schülervertung Ende 2021 gestartet hat. Die COVID19-Pandemie hat die psychische Belastung von Schüler:innen nochmals verstärkt, was durch viele Studien, aber auch in unseren Praxen, deutlich sichtbar wird. Die psychische Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen geht uns alle an! Lesen Sie mehr für weitere Infos...
Text vollzitiert aus: LINK (BMI), abgerufen am 5.4.2022 um 11:20 Uhr
Hinweis des Bundesministeriums für Inneres: Die Begründung zum Volksbegehren wurde vom Bundesministerium für Inneres gemäß § 3 Abs. 7 VoBeG entgegengenommen und wird gemäß § 10 VoBeG in inhaltlich unveränderter Form veröffentlicht.
Mental Health Jugendvolksbegehren
2. - 9. Mai 2022
"Mentale Gesundheit ist die Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes, erfülltes Leben, welches nicht durch Ängste oder Selbstzweifel geleitet wird. Die Situation der psychischen Gesundheit unter Kindern und Jugendlichen hat sich die vergangenen Jahre massiv zugespitzt und durch Covid-19 einen alarmierenden Höhepunkt erreicht. Wir fordern den Bundes(verfassungs)gesetzgeber dazu auf, Maßnahmen im Bereich Mental Health bei der Jugend zu tätigen. Weils darum geht (Jugend-)Leben zu retten!"
Begründung zur Einleitung des Verfahrens für das Volksbegehren „Mental Health Jugendvolksbegehren”
Text des Volksbegehrens:
Mentale Gesundheit ist die Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes, erfülltes Leben, welches nicht durch Ängste oder Selbstzweifel geleitet wird. Die Situation der psychischen Gesundheit unter Kindern und Jugendlichen hat sich die vergangenen Jahre massiv zugespitzt und durch Covid-19 einen alarmierenden Höhepunkt erreicht. Wir fordern den Bundes(verfassungs)gesetzgeber dazu auf, Maßnahmen im Bereich Mental Health bei der Jugend zu tätigen. Weil's darum geht (Jugend-)Leben zu retten!
Begründung des Einleitungsantrages des Volksbegehrens „Mental Health Jugendvolksbegehren”
Weil die Antwort auf "Wie geht's dir?" nicht immer "gut" sein muss!
Dieses Volksbegehren ist kein GEGEN sondern ein FÜR.
Dieses Volksbegehren ist ein Teil der Initiative "Gut, und selbst?" zur entschiedenen Förderung der psychischen Gesundheit für Kinder und Jugendliche.
Mit dieser Initiative wollen wir...
... das Thema psychische Gesundheit enttabuisieren, denn es soll genauso normal sein über psychische Belastungen zu reden, wie über Kopfweh.
... Bewusstsein schaffen, wo psychische Belastungen anfangen und wie man sich selbst und anderen helfen kann.
... Kinder und Jugendliche ermutigen, nicht länger zu schweigen, sondern darüber zu sprechen und sich Hilfe zu holen.
Die folgenden Maßnahmen dieses Volksbegehrens bauen einen Weg um diese Ziele zu erreichen. Hierbei sind alle in Österreich lebenden Personen gefordert, ihren Beitrag zu leisten. Schweigen wir nicht, sondern reden wir! Schauen wir nicht weg, sondern handeln wir!
1. Früherkennung und Prävention durch persönliches Umfeld
Die Früherkennung spielt beim Thema psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen eine große Rolle, da Betroffene früh unterstützt und damit eventuelle dramatische Entwicklungen vorgebeugt werden können. Das frühe Erkennen von psychischen Problemen muss gelernt sein. Mindestens genauso wichtig ist auch die Prävention psychischer Erkrankungen, in dem Kinder und Jugendliche mehr über sich selbst und den Umgang mit Belastungen lernen. Deswegen braucht es die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen, das Angebot von Workshops und Informationsmaterial für Erziehungsberechtigte an der Schule sowie die Etablierung von Peer Coaches. Ein besonderer Schwerpunkt muss auf den flächendeckenden Einsatz von bereits bestehenden evidenzbasierten Mobbing- und Suizidpräventionsprogrammen im Schulalltag gelegt werden.
Deswegen braucht es jetzt...
... leicht zugängliche, unbürokratische und flächendeckende Angebote zur Prävention und Früherkennung von psychischen Belastungen für Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen, sowie Kinder und Jugendliche.
2. Schulsupportpersonal
Schulpsycholog:innen, Schulpsychotherapeut:innen, Schulsozialarbeiter:innen, Vertrauenslehrer:innen, Jugend Coaches - all diese Personen helfen unzähligen Schüler:innen am Schulstandort. Allerdings ist das Angebot des Schulsupportpersonals zurzeit noch viel zu gering, weshalb es einen Ausbau dieser braucht! Ebenso soll eine diskrete Abhaltung von Terminen mit diesem Schulsupportpersonal, sowie das Einbinden dieser in den Unterricht als Expert:innen möglich sein, um die Hemmschwelle für Kinder und Jugendliche zu senken, sich Hilfe zu holen.
Deswegen braucht es jetzt...
... einen flächendeckenden Ausbau des Schulsupportpersonals, sowie das umfängliche und leicht zugängliche Einbinden in den Schulalltag.
3. Lehrplan & Unterricht
Um das Thema psychische Gesundheit zu enttabuisieren, muss es auch im Unterricht aufgerollt und behandelt werden. Die Thematisierung eines bewussten Umgangs mit Sozialen Medien (Hass im Netz, Cybermobbing, Schönheitsideale etc.), aber auch die Vermittlung eines gesunden Lebensstils, würden helfen, die psychische Gesundheit von Schüler:innen präventiv zu unterstützen. Außerdem müssen "Hilfe zur Selbsthilfe" sowie die Information niederschwelliger Anlaufstellen für Betroffene und Angehörige im Unterricht Platz finden. Wenn Kinder und Jugendliche schon in jungen Jahren von Expert:innen über Themen wie Mobbing, Ausgrenzung, Rassismus und Suchtmittel aufgeklärt werden, kann viel Leid in der Zukunft vermieden werden.
Deswegen braucht es jetzt...
... eine möglichst breite Thematisierung der psychischen Gesundheit in allen Schulstufen und passenden Schulfächern, sowie das Einbinden von Expert:innen in den Unterricht für gezielte Aufklärung.
Mit dem Mental Health Jugendvolksbegehren soll nicht nur temporäre Aufmerksamkeit auf das Thema der psychischen Gesundheit unter Kindern und Jugendlichen gelenkt werden, sondern eine langfristige Enttabuisierung und Bewusstseinsschaffung sowie Unterstützung für Betroffene in der Gesellschaft bewirkt werden.
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Text vollzitiert aus: LINK (BMI), abgerufen am 5.4.2022 um 11:20 Uhr
Hinweis des Bundesministeriums für Inneres: Die Begründung zum Volksbegehren wurde vom Bundesministerium für Inneres gemäß § 3 Abs. 7 VoBeG entgegengenommen und wird gemäß § 10 VoBeG in inhaltlich unveränderter Form veröffentlicht.